Soziale Sicherung

Aufgaben der sozialen Sicherung: den einzelnen vor einer unzumutbaren Verschlechterung seiner Existenzbedingungen kollektiv zu schützen; die Verbesserung der materiellen Existenzbedingungen von wirtschaftlich und sozial schwachen Gruppen

Grundprinzipien sozialer Sicherung

Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip Sicherungsvorausset-zung Mitgliedschaft in Versi-cherung speziell eingeräumter Rechtsanspruch individuelle Notlage Leistungsanspruch bei Eintritt Versicherungsfall bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Merk-male bei Bedürftigkeit Leistungshöhe standardisiert nach Art des Versicherungsfalls standardisiert nach Art des Versorgungsfalls individualisiert nach Art und Umfang der Bedürftigkeit Gegenleistung Versicherungsbeiträge nichtfinanzielle Sonderopfer für Gemein-schaft nein Bedürftigkeitsprüfung nein nein ja Sicherungszweige Sozialversicherungen Kriegsopferversorgung, soziale Entschädi-gung bei Impfschäden, Beamtenversorgung Sozialhilfe, Jugendhilfe, Resozialisierung, Wohngeld Versicherungspflicht: der Bürger kann den Versicherungsträger selbst auswählen, z. B. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Pflichtversicherung: der Bürger muss seiner Versicherungspflicht bei einem bestimmten Versicherungsträger nachkommen, z. B. gesetzliche Rentenversicherung

Die 5 Sozialversicherungen

  1. Rentenversicherung
    • Leistungen: Rente bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und im Alter; sowie Rente an Hinterbliebene; Heilbehandlung; Re-habilitation
    • Träger: Bundesanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten (für Arbeiter)
    • Beiträge: 18,5 % des Bruttolohns
    • seit 1889
  2. Arbeitslosenversicherung
    • Arbeitslosengeld, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, berufliche Fortbildung, Umschulung
    • Träger: Bundesanstalt für Arbeit; unterstellt: Arbeitsämter
    • Beiträge: 6,5 % des Bruttolohns
    • seit 192
  3. Krankenversicherung
    • Leistungen: Arzt-, Zahnarzt-, Krankenhausbehandlung; Arzneimittel; Entbindung; Krankheitsfrüherkennung
    • Träger: Krankenkassen
    • Beiträge: etwa 12 bis 14 % des Bruttolohns, AOK 13,5 %, DAK 13,8 %
    • seit 1883
  4. Pflegeversicherung
    • Leistungen: Häusliche und stationäre Pflege; Pflegegeld, Sachleistungen, Beiträge zur Rentenversicherung
    • Träger: Pflegekassen der Krankenkassen
    • Beiträge: 1,7 % des Bruttolohns
    • seit 1995
  5. Unfallversicherung
    • Leistungen: Unfallrente, Heilbehandlung, Unfallverhütung, Förderungsmaßnahmen für Behinderte
    • Träger: Berufsgenossenschaften; eigene Versicherungen für Städte, Länder und Bund
    • Beiträge: zahlt der Arbeitgeber allein
    • seit 1884
Vorteile Nachteile

Generationenvertrag: Umverteilung von Einkommen von den aktiven Jahrgängen zu den Älteren und Erwerbsunfähigen
Solidarausgleich: sozialer Ausgleich: die relativ schwachen Mitglieder sind die Nettoempfänger, die relativ starken die Nettozah-ler
Subsidiarität: gegen den Zentralismus gerichtete Anschauung, die dem Staat nur die helfende Ergänzung der Selbstverantwor-tung kleiner Gemeinschaften, bes. der Familie, zugestehen will
Solidarität: Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinsinn, enge Verbundenheit
Dynamisierung: Anpassung der Renten an die Entwicklung der Nettoeinkommen der beitragszahlenden Arbeitnehmer

Phasen der Sozialpolitik seit 1949

1949 - 1953 Wiederaufbau und Neubeginn
1954 - 1976 Reform und Expansion
1977 - 1990 Krise und Anpassung
1990 - 1998 Umbau

ab 1949:

ab 1954:

ab 1975: Kürzungen nach der Wende:

50er und 70er Jahre: Sozialleistungen sind stärker gestiegen als das Gesamteinkommen bis Ende der 80er Jahre: Abfall der Sozialleistungen durch verschiedene Sparmaßnahmen

Probleme: Zweifel: