Soziale Sicherung
Aufgaben der sozialen Sicherung: den einzelnen vor einer unzumutbaren Verschlechterung seiner Existenzbedingungen kollektiv zu schützen; die Verbesserung der materiellen Existenzbedingungen von wirtschaftlich und sozial schwachen Gruppen
Grundprinzipien sozialer Sicherung
Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip
Sicherungsvorausset-zung Mitgliedschaft in Versi-cherung speziell eingeräumter Rechtsanspruch individuelle Notlage
Leistungsanspruch bei Eintritt Versicherungsfall bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Merk-male bei Bedürftigkeit
Leistungshöhe standardisiert nach Art des Versicherungsfalls standardisiert nach Art des Versorgungsfalls individualisiert nach Art und Umfang der Bedürftigkeit
Gegenleistung Versicherungsbeiträge nichtfinanzielle Sonderopfer für Gemein-schaft nein
Bedürftigkeitsprüfung nein nein ja
Sicherungszweige Sozialversicherungen Kriegsopferversorgung, soziale Entschädi-gung bei Impfschäden, Beamtenversorgung Sozialhilfe, Jugendhilfe, Resozialisierung, Wohngeld
Versicherungspflicht: der Bürger kann den Versicherungsträger selbst auswählen, z. B. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Pflichtversicherung: der Bürger muss seiner Versicherungspflicht bei einem bestimmten Versicherungsträger nachkommen, z. B. gesetzliche Rentenversicherung
Die 5 Sozialversicherungen
1. Rentenversicherung:
" Leistungen: Rente bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und im Alter; sowie Rente an Hinterbliebene; Heilbehandlung; Re-habilitation
" Träger: Bundesanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten (für Arbeiter)
" Beiträge: 18,5 % des Bruttolohns
" seit 1889
2. Arbeitslosenversicherung:
" Arbeitslosengeld, Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, berufliche Fortbildung, Umschulung
" Träger: Bundesanstalt für Arbeit; unterstellt: Arbeitsämter
" Beiträge: 6,5 % des Bruttolohns
" seit 1927
3. Krankenversicherung:
" Leistungen: Arzt-, Zahnarzt-, Krankenhausbehandlung; Arzneimittel; Entbindung; Krankheitsfrüherkennung
" Träger: Krankenkassen
" Beiträge: etwa 12 bis 14 % des Bruttolohns, AOK 13,5 %, DAK 13,8 %
" seit 1883
4. Pflegeversicherung:
" Leistungen: Häusliche und stationäre Pflege; Pflegegeld, Sachleistungen, Beiträge zur Rentenversicherung
" Träger: Pflegekassen der Krankenkassen
" Beiträge: 1,7 % des Bruttolohns
" seit 1995
5. Unfallversicherung:
" Leistungen: Unfallrente, Heilbehandlung, Unfallverhütung, Förderungsmaßnahmen für Behinderte
" Träger: Berufsgenossenschaften; eigene Versicherungen für Städte, Länder und Bund
" Beiträge: zahlt der Arbeitgeber allein
" seit 1884
+man muss sich versichern
+Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber/ Hälfte vom Arbeitnehmer
+Beiträge sind abhängig vom Gehalt
+sozialer Ausgleich/ Lastenausgleich (Familie)
+Unfallversicherung zahlt nur der Arbeitgeber
+bei RV: Dynamisierung der Renten, Generationenvertrag
-neue Risiken, andere Risikogruppen
-Finanzierungskrise/ Sozialleistungsquote zu hoch -> Staatsverschuldung zu hoch
-Belastung des Arbeitseinkommens
-Lohnnebenkosten zu hoch
-steigende AL-Zahlen/ immer mehr Langzeit-AL
-Unübersichtlichkeit der Hilfen
-Aufbau Ost
-Subsidiarität statt Solidarität
-Strukturkrise (Bergbau/Montan/Landwirtschaft/Werften)
Generationenvertrag: Umverteilung von Einkommen von den aktiven Jahrgängen zu den Älteren und Erwerbsunfähigen
Solidarausgleich: sozialer Ausgleich: die relativ schwachen Mitglieder sind die Nettoempfänger, die relativ starken die Nettozah-ler
Subsidiarität: gegen den Zentralismus gerichtete Anschauung, die dem Staat nur die helfende Ergänzung der Selbstverantwor-tung kleiner Gemeinschaften, bes. der Familie, zugestehen will
Solidarität: Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinsinn, enge Verbundenheit
Dynamisierung: Anpassung der Renten an die Entwicklung der Nettoeinkommen der beitragszahlenden Arbeitnehmer
Phasen der Sozialpolitik seit 1949
1949 - 1953 Wiederaufbau und Neubeginn
1954 - 1976 Reform und Expansion
1977 - 1990 Krise und Anpassung
1990 - 1998 Umbau
ab 1949:
radikaler Neubeginn: katastrophale Lebensbedingungen, 2/5 der Bevölkerung waren unmittelbar kriegsgeschädigt
wirtschaftlicher Wiederaufbau war notwendig: Voraussetzungen dafür waren Währungsreform 1948 und Abschaffung staatlicher Preiskontrollen und Mengenzuteilungen
2 große Aufgaben auf dem Gebiet der Sozialpolitik: kriegsgeschädigten Bürgern mussten Existenzhilfen angeboten wer-den; Arbeitnehmerrechte mussten erneuert werden (soziale Selbstverwaltung, Tarifautonomie, Mitbestimmung)
ab 1954:
Wohlstandssteigerung in allen Bevölkerungsschichten
System der sozialen Sicherung wurde neu organisiert und verwaltungsmäßig vereinfacht, wichtige Maßnahmen:
Zahlung von Kindergeld an alle Arbeitnehmer und Selbstständige mit drei und mehr Kindern (1954)
Dynamisierung der Rente (1957)
staatliche Preis- und Absatzgarantien für Landwirte (1955)
Fördermaßnahmen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus (1952)
Bundessozialhilfegesetz (1961)
Weiterentwicklung der sozialstaatlichen Ordnung:
Lohnfortzahlungsgesetz (1969) für Arbeiter, bisher nur für Angestellte
finanzielle Förderung der beruflichen Bildung wird erweitert (1969)
allen bedürftigen Schülern und Studenten wird ein Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe eingeräumt (1971)
Mitbestimmung der Arbeitnehmer in allen Großunternehmen (1976)
ab 1975:
geringes Wirtschaftswachstum, hohe Arbeitslosigkeit, Kürzungen (1977 - 1981):
Zuwachsraten der Ausgaben für Leistungen von Ärzten und Krankenhäusern und für Arzneimittel
Zuwachsraten der Alters- und Invaliditätsrenten
Finanzhilfen für Zwecke der beruflichen Bildung
Kürzungen nach der Wende:
- Ausbildungsförderung für Schüler
- Zuwachsraten der Renten und Leistungsansprüche an die AL-Versicherung
50er und 70er Jahre: Sozialleistungen sind stärker gestiegen als das Gesamteinkommen
bis Ende der 80er Jahre: Abfall der Sozialleistungen durch verschiedene Sparmaßnahmen
Probleme:
steigende Sozialleistungen bedeuten steigende Finanzierungslasten
besonders deutlich in der Sozialversicherung, weil die Ausgaben durch Beiträge gedeckt sein müssen
Belastung der Arbeitseinkommens mit Sozialversicherungsbeiträgen ist von 12 % Ende der 20er Jahre über 20 % 1950 auf knapp 36 % (1990) gestiegen
Zweifel:
grundsätzliche Zielrichtung und Ausgestaltung der Sozialpolitik:
überwiegend auf Arbeitnehmer zugeschnitten, kaum auf kinderreiche Familien, nicht erwerbstätige Mütter, Behinderte, weil sie weniger gut organisiert sind
hauptsächlich unpersönliche finanzielle Hilfen, kaum humane Hilfen, z. B. persönliche Beratung und Betreuung für alte und kranke Menschen
Zentralisierung nimmt zu: keine bürgernahe Politik mehr
Sozialsystem ist undurchschaubar
Effizienz sozialer Ausgleichsmaßnahmen:
Der staatliche Schutz ist teilweise sehr großzügig, z. B. Nettorenteneinkommen im öffentlichen Dienst höher als Nettoar-beitseinkommen
bei schlechter Arbeitsmarktlage wird die Sicherung für viele Arbeitslose schlechter, weil sie kein Arbeitslosengeld mehr bekommen oder weil sie gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe erwerben können / schwierige Bedingungen
Ausgleich zwischen reich und arm: Vorwurf: der Staat steckt den Bürgern nur das in die eine Tasche, was er ihnen aus der anderen nimmt.
anhaltend hohe Arbeitslosigkeit:
seit Mitte der 70er Jahre anhaltend hohe Arbeitslosigkeit: 1965 1,5 %, 1975 4-5 %, 1978/79 9-10 %, 1990 7 %
Maßnahmen, um die vorhandene Arbeitsplatzlücke zu schließen:
Schaffung eines günstigen Klimas für private Investitionen, denn die Arbeitsplatzlücke korrespondiert mit einer Art Investitionslücke
Eine flexible Anpassung der beruflichen Qualifikation an die sich rasch wandelnden Tätigkeitsanforderungen
Bremsung im Anstieg der Kosten, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern verursacht
Neuverteilung der Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung
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