Meinungsfreiheit im Internet

  Veröffentlicht am: Aktualisiert am:    5 Kommentare zu Meinungsfreiheit im Internet

Zensuren mag niemand, weder Schüler in der Schule, Horror-Filmfans im Kino, Journalisten und Buchautoren in Publikationen noch Webmaster von Internetseiten mit Diskussionsforen.

Wir leben nach einer schrecklichen Nazi-Diktatatur und 2 schlimmen Weltkriegen in einer modernen Demokratie und in dieser Fühlen sich zwar nicht alle Bürger ausreichend versorgt, jedoch plädiert immernoch weitmehr als die Hälfte der Staatsbürger dafür, dass die parlamentarische Demokratie die beste Herrschaftsform der heutigen Zeit für unser Land sei. Die EU mit ihrer gescheiderten Verfassung ist momentan weder aktuell noch würd man sich so schnell darauf berufen, da man weder einen großartigen Bezug zu dem Staatenbund momentan hat noch Erfahrungen wie die Entscheidungen eines Bundesverfassungsgerichtes, die die Rechte der Menschen verteidigt und für vollkommene Erfüllung jeglicher Passagen des Grundgesetzes verteidigen und juristisch vertreten.

Heute möchte ich euch über einen sehr negativen Beispiel zeigen, was für Folgen es haben kann, eine Internetseite mit viel Mühe und Fleiß erstellt zu haben und trotz eines Impressums mit klar definierten Rechten und Pflichten der Internetpräsenz und durch das Angebot eines Forums eine Abmahnung zu erhalten wegen “beleidigender und verleumderischer Äußerungen über eine Luftrettungs-Vermittlungs-Firma in diversen Forenbeiträgen„ (Quelle: http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/fall.php).

Im Grundgesetz Aritkel 5 (Meinungsfreieit) steht:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften des allgemeinen Gesetzes, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue der Verfassung.

Über die Haftung steht zwar im Grundgesetz nichts, jedoch halte ich das rechtskräftige “Heise-Urteil„ für vollkommen falsch und rechtswidrig und somit will ich auch den Kampf vom Supernature-Forum unterstützen mit diesem Beitrag.

Wenn ich diese ganzen Passagen interpretiere und analysiere, dann ich für mich klar, das man kritisieren darf sowohl in Internetforen als auch auf der Straße. Man darf andere Menschen nicht beleidigen oder schlecht machen, aber kritisieren gehört in unser täglich leben sowohl in die Politik, die Wirtschaft, die Schule und auch im privaten Familienleben.

UPDATE: Wie ich gerade gelesen habe, wir am Dienstag, dem 22. August 2006 beim Landesgericht Hamburg mündlich verhandelt. Ich wünsche euch viel Erfolg bei den Verhandlungen, die an meinen Geburtstag stattfinden ;-)

Ich freue mich auf eure Kommentare.

About Grischa

Grischa hat im Dezember 2005 diesen Lernblog gestartet. Er studierte Wirtschaftsinformatik und leitet das Projekt Lern-Online.net seit Mai 2002. Das Ziel von Lern-Online.net ist Schülern und Studenten Wissen verständlich zu erklären, kostenfrei anbieten und übersichtlich gliedern.

5 thoughts on “Meinungsfreiheit im Internet

  1. Martin Geuß

    Vielen Dank für diesen Artikel und die Unterstützung unserer Aktion! Es ist wichtig, dass sich in Zukunft mehr und mehr Leute ein Herz fassen und mit Widerstand reagieren, statt sich einschüchtern zu lassen.
    Ich hoffe, dass Aktionen wie die meine schon bald kaum noch Erwähnung finden – ganz allein aus dem Grund, weil es so viele davon gibt ;-).

  2. Kevin

    Mir fehlt ein wenig die Betrachtung der 2. Seite. Der Bericht von Heise online ist viel zu einseitig, ich erfahre nicht mal, inwiefern der “Kommentar„, um den es geht, beleidigend war. Auch das Forum an sich bietet keine näheren Informationen. Was Recht ist, soll Recht bleiben, und kritisieren ist immer möglich, aber Geschäfte bewusst und gewollt schädigen nicht. Und dass man mit einem Forum abgemahnt werden kann, ist hoffentlich jedem Webmaster klar. Das Nicht-Löschen einer Nachricht kommt praktisch dem Unterstützen der Meinung gleich, somit ist der Fall rechtlich vollständig geklärt.

  3. Martin Geuß

    Soso, der Fall ist rechtlich vollkommen geklärt, und das, obwohl Du keine näheren Informationen hast? Sehr interessant :-).
    Es geht in dieser Sache auch weniger darum, was genau Inhalt der Beiträge war. Ich gebe Dir Recht, das Beleidigungen und geschäftsschädigende Äußerungen nirgendwo etwas zu suchen haben.
    Dass die Dinge, über die gestritten wird, nicht öffentlich sind, sollte einleuchtend sein. Ob es sich tatsächlich um Beleidigungen gehandelt hat, darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein. Ganz sicher wurde aber niemand bewusst und gewollt geschädigt, es war ein Informationsaustausch von Betroffenen.

    Aber wie schon gesagt, der Inhalt der Beiträge ist zunächst zweitrangig.
    In der Hauptsache geht es darum, dass ich als Betreiber haften soll, obwohl mir diese Beiträge nicht bekannt waren – das ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen, und das OLG Düsseldorf hat erst kürzlich in einem ähnlichen Fall zugunsten des Betreibers entschieden:
    http://www.netlaw.de/entscheidungen/2006-06-07-olg-d-i-15-u-21-06.xml

    Eine Durchsetzung solcher Ansprüche wäre das unweigerliche Ende von Foren, wie wir sie heute kennen. Und Blog-Kommentare könntest Du vermutlich auch nirgends mehr schreiben.

  4. Kevin

    Im Hinblick darauf, dass der Inhalt der Beiträge offenbar rechtswidrig war, ist der Fall rechtlich vollständig geklärt. Das kann ich ohne die Einsicht über den Inhalt als solchen sagen. Ob die Beleidigungen nun bewusst oder unbewusst verfasst wurden… hehe… “er ist mir in die Kugel gelaufen…„ ist nicht so das Wahre, oder?

    Dass das Urteil so ausgefallen ist, könnte auch daran liegen:

    “Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.„

    Du konntest vermutlich nicht beweisen, dass du die Beiträge nicht unverzüglich gelöscht hast, sodass dir unterstellt werden durfte, dass du sie zur Kenntnis genommen hast.

  5. Martin Geuß

    Na denn, wenn Du es so genau weißt ;-).
    Dass es noch gar keine Verhandlung und somit auch kein Urteil gab, weißt Du aber schon?
    Zitat: “Mir fehlt ein wenig die Betrachtung der 2. Seite„
    Deine Intention ist aber nicht zufällig, genau diese hier zu vertreten? Tu Dir keinen Zwang an :).

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