Private Krankenversicherung – Unterschiede zur Gesetzlichen Krankenversicherung

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In Deutschland gibt es zwei verschiedene Formen von Krankenversicherungen. Dazu zählen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die private Krankenversicherung (PKV).  Einer dieser Versicherungsarten ist eine Pflichtversicherung für alle Personen. Hier möchte ich euch ein paar die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsformen geben.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

In den folgenden Hauptthemen unterscheiden sich die Versicherungsformen:

  • Leistungsprinzip
  • Leistungen
  • Beitrag
  • Finanzierung

Leistungsprinzip

In der gesetzlichen Krankenversicherung  gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. In der privaten Krankenversicherung hingegen gilt das Kostenerstattungsprinzip.

Leistungen

Die Leistungen in einer gesetzlichen Krankenversicherung gelten als ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig. Diese Begriffe kann man übersetzen mit der Schulnote 4, einfach, billig und unvermeidbar. Dies wird im Paragraph 12 SGB V „Behandlung und Medikamente nach verfügbarem Budget“ definiert.

In der privaten Krankenversicherung gilt eine freie Entscheidung. Man kann sich entscheiden, welche Medikamente man bekommt und welcher Arzt einen behandelt. Dazu bekommt man die neusten Behandlungsmethoden angeboten, wo man wenig Nebenwirkungen erwartet und man somit schnell gesund und damit möglichst arbeitsfähig wird. Dieser Anspruch wird im Vertrag garantiert.

Leistungskürzungen gibt es durch die „Gesundheitsreformen“ für die gesetzlichen Krankenkassen und bei den PKV gibt es keine Leistungskürzungen.

Beitrag

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einkommensabhängiger Beitrag, dieser ist maximal geregelt bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Es gilt eine Umverteilung, d. h. Höherverdiener bezahlen mehr als Niedrigverdiener und Ledige zahlen dementsprechend ebenfalls mehr als verheiratete Personen bzw. Familien. Für nicht erwerbstätige Familienmitglieder gilt eine beitragsfreie Mitversicherung. In der GKV gibt es Zusatzversicherung, die dann einen Extra-Beitrag kosten, diese sind optional, wie bspw. einen Zahnarzt Zusatzversicherung.

In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag komplett anders berechnet. Es gilt eine personengebundene Beitragserhebung, die unabhängig von der Höhe des Einkommens ist, sondern von:

  • Gesundheitszustand bei der Antragsstellung
  • Ehemals Geschlecht (bis zum 20.12.2012), nun gelten Unisex Tarife
  • Eintrittsalter zu Beginn des Versicherungsabschlusses

Finanzierung

Es wird hier unterschieden zwischen den zwei Prinzipien:

  1. Umlageprinzip
  2. Kapitaldeckungsprinzip

Das Umlageprinzip gilt in der GKV. Hier finanzieren möglichst viele junge, beruftätige Personen wenig alte, kranken Rentner. Hier gilt dasselbe Problem, wie man der Pension/ Rente. Es gibt immer mehr ältere Menschen und viel weniger Neugeburten, da muss man sich einfach die Bevölkerungspyramide ansehen vom Statischtischen Bundesamt, falls man die noch nie gesehen hat. Die Demographie ist hier ein großes Problem.

Das Kapitaldeckungsprinzip bedeutet, jeder Versicherter in jeder Altersgruppe sorgt für sich selber vor, indem man Alterungsrückstellungen bildet. Dabei gehen die Gesundheitsausgaben der ältereen Generation auf den Rücken (Lasten) der jüngeren Generation, wobei diese wohl immer höher sind. Jede Generation finanziert somit ihre eigenenn Gesundheitsausgaben.

Habt ihr Lust bekommen online mal einen unverbindlichen PKV-Vergleich zu machen, dann geht einfach auf www.pkv-private-krankenversicherung.com, dort findet ihr auch einen Ratgeber für eine optimale Gesundheitsvorsorge.

Man spricht in Deutschland oft von einer Zwei-Klassen-Medizin. Was haltet ihr von der Unterscheidung zwischen PKV und GKV und wie sind eure Erfahrungen mit Krankenversicherungen allgemein? Wir freuen uns über eure Kommentare.

 

Quellenangaben:

Quelle der Informationen: Dr. Berndt_Schlemann, / schlemann.com

Bildquellenangabe: Barbara Nobis / pixelio.de

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