Gesetzgebung

Die Kommission arbeitet Vorschläge für Richtlinien und Verordnungen aus.
Diese Vorschläge gehen an das Parlament, das der Vorlage entweder zustimmen oder Abänderungen verlangen kann.

Wenn das Parlament und dann auch der Rat zustimmt, ist der Rechtsakt angenommen.
Wenn das Parlament Abänderungen verlangt, kann der Rat die Abänderungen entweder billigen (dann ist der Rechtsakt angenommen) oder er legt einen abweichenden gemeinsamen Standpunkt fest.
Dann geht die Vorlage an das Parlament. Dieses kann dem Vorschlag zustimmen (dann ist der Rechtsakt angenommen), den Vorschlag ablehnen (dann ist der Rechtsakt gescheitert) oder weitere Abänderungen verlangen.

Wenn das Parlament weitere Abänderungen verlangt, geht der Vorschlag erneut an den Rat. Dieser kann den geänderten Vorschlag akzeptieren (dann ist der Rechtsakt angenommen) oder den geänderten Vorschlag ablehnen.

Wenn der Rat den geänderten Vorschlag ablehnt, wird er an den Vermittlungsausschuss weitergegeben. Dieser kann entweder einen Kompromiss ausarbeiten, dem Rat und Parlament zustimmen (dann ist der Rechtsakt angenommen). Wenn es zu keiner Einigung kommt, ist der Rechtsakt endgültig gescheitert.