Betriebsmitbestimmung

Betriebsverfassungsgesetz

Mitbestimmungsgesetz

Montan-Mitbestimmungsgesetz

Betriebsrat

Gesamtbetriebsrat

Geschäftsführung, Sitzungen

Betriebsversammlung

JAV

Aufgaben der JAV

Aufgaben und Rechte des BR

  1. Grundregeln der Zusammenarbeit
    • AG und BR sollen min. 1x / Monat zu einer Besprechung zusammenkommen
    • Arbeitskampfmaßnahmen und parteipolitische Betätigung sind verboten
    • haben darüber zu wachen, dass alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden
    • bei Meinungsverschiedenheiten: Bildung einer Einigungsstelle (zu gleichen Teilen AG- und AN-Vertretern, unparteiischer Vorsitzender), wird nur auf Antrag tätig, Kosten trägt der AG
  2. Mitbestimmungsrechte
    • bei sozialen Angelegenheiten: kommt es zu keiner Einigung, entscheidet die Einigungsstelle oder die Maßnahme muss unter-bleiben, z. B. AZ, Betriebsordnung, Urlaubsplan, Werkswohnungen, Unfallschutz, Änderung der Arbeitsplätze
    • bei der Erstellung von Richtlinien für Einstellung, Versetzung, Umgruppierung, Kündigung und bei der betrieblichen Berufs-bildung
    • bei Gestaltung von Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen
    • bei personellen Einzelmaßnahmen, z. B. Einstellung, Versetzung, Kündigung und bei Aufstellung von Sozialplänen Zustim-mung des BR nötig in Betrieben ab 20 wahlberechtigten AN
  3. Unterrichtungs- und Beratungsrechte
    • bei allgemeinen personellen Angelegenheiten, z. B. Personalplanung, Arbeitsverfahren

Schutz des AN im Betrieb

1. Schutz vor Gefahren 2. Regelung der Arbeitszeit 3. Schutz vor Entlassungen

4.Staatliche Ordnung des Arbeitsmarktes
Ziele: Sicherung ununterbrochener Beschäftigung aller Arbeitsfähigen und Arbeitswilligen zu bestmöglichen Beschäftigungs-bedingungen im Einzelnen: