Arbeitslosigkeit

Begriffe

Arbeitslosigkeit ist die vorübergehende Erwerbslosigkeit von arbeitsfähigen und -willigen Personen, die zuvor abhängig beschäftigt waren. Als arbeitslos gelten auch Personen, die nur geringfügig beschäftigt sind (max. 18 h/Woche).

Die Arbeitslosenquote ist das Verhältnis der registrierten Arbeitslosen zur Zahl der abhängig beschäftigten Erwerbspersonen. Sie dient als Beschäftigungsindikator.

Das Arbeitslosengeld ist die wichtige Leistung der Arbeitslosenversicherung und ist eine Lohnersatzleistung. Jeder, der sich persönlich beim Arbeitsamt meldet, einen Antrag stellt, und in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosenmeldung für mindestens 12 Monate einer Beschäftigung nachgegangen ist, erhält Arbeitslosengeld. Es wird für max. 12 Monate gezahlt. Für Arbeitslose mit Kindern 67 %, ohne Kinder 60 % des letzten Nettogehaltes.

Arbeitslosenhilfe erhält jeder der arbeitslos ist, kein Arbeitslosengeld mehr bekommt und innerhalb des letzen Jahres vor der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung (mind. 150 Tage) nachweisen kann. Sie wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Für Arbeitslose mit Kindern 57 %, ohne Kinder 53 % des letzten Nettogehalts.

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer, die mehr als 15 h/Woche arbeiten.

Zahlen

Im Dezember 2001 betrug die AL-Quote in Deutschland 8 %, (höher nur in Frankreich, Finnland, Spanien, Italien; niedriger in Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Irland bezogen auf Euro-Länder)
in den Euro-Ländern im November 8,5 %,
in den EU-Ländern 7,8 %.

11,7 Mio. AL in der Euro Zone, 13,6 Mio in der EU

Ursachen der Arbeitslosigkeit

konjunkturell: ist durch eine Rezession im Wirtschaftsverlauf bedingt, d. h. in einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Güternachfrage

saisonal: tritt in einigen Wirtschaftszweigen regelmäßig zu bestimmten Jahreszeiten ein

strukturell: hängt mit dem abnehmenden Arbeitskräftebedarf eines Wirtschaftszweiges oder einer Region zusammen

friktionell: entsteht, wenn Arbeitnehmer eine Arbeitsstelle verlassen ohne sofort eine neue Arbeitsstelle anzutreten

weitere Ursachen:

Folgen

Maßnahmen

Vermittlung durch das Arbeitsamt: sollen zwischen Stellensuchenden und AG vermitteln, bei schwierigen Fällen ist Umschulung oder Weiterbildung möglich

Arbeitszeitverkürzung: dadurch müssen neue Arbeitsplätze geschaffen werden

Mindestlöhne: wenn sie erhöht werden, besteht mehr Arbeitsanreiz

Kombilohn: gefördert werden Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die einen schlecht bezahlten Job annehmen mit mindestens 15 h/Woche Arbeitszeit. Die Förderung ist auf 36 Monate begrenzt. Zuschuss zum Kindergeld (max. 77 Euro pro Kind), gestaffelte Zuschüsse zu Sozialbeiträgen. Ledige mit Einkommen von 325 bis 897 Euro, Paare und Alleinerziehende mit Einkommen bis 1707 Euro werden gefördert. Kosten: 20 Mio. Euro (2002), 50 Mio. Euro (2003)

Zukunftsinvestitionsprogramm: soll bis 2007 verlängert werden, gibt den Unternehmen Planungssicherheit; jährlich werden 2 - 2,5 Mio. Euro in Infrastruktur, Forschung und Bildung investiert

Verzahnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: damit soll die Arbeitsvermittlung künftig aus einer Hand erfolgen können