Rente

Es gibt drei Säulen: gesetzliche Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge

Gesetzliche Rente

Sie basiert auf dem Solidarprinzip des Generationenvertrages. Die jetzigen Rentner bekommen ihre Renten aus den Beiträgen der heute Erwerbstätigen. Die Finanzierbarkeit unserer Renten ist also nicht abhängig von unserer eigenen Beitragszahlung, sondern vom Beitragsaufkommen späterer Generationen. Die gesetzlichen Rentenkassen werden immer stärker strapaziert. Das Gleichgewicht zwischen Ein- und Auszahlungen ist nicht mehr vorhanden. Für immer mehr Rentner steht in Zukunft immer weniger Geld zur Verfügung. Zur Zeit finanzieren etwa zwei Berufstätige mit ihren Beiträgen einen Rentner.

Rentenreform: Am 26.1.2001 hat der Bundestag die Rentenreform beschlossen. Neben der staatlichen Rente ist nun die Voraussetzung für eine private, kapitalgedeckte Rente geschaffen. Das Rentenniveau wird von 70 % auf 67 % im Jahre 2030 abgesenkt. Außerdem werden die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung auf maximal 22 % begrenzt. Außerdem kann nun ein staatlich gefördertes, privat oder betrieblich kapitalgedecktes Altersvorsorgevermögen aufgebaut werden.

Betriebliche Rente

Sie ist eine wichtige Säule der Altersversorgung. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung des AG, indem der AN Gehaltszulagen oder Teile des Gehaltes in Form einer Altersversorgung erhält. Eine BAV bieten vor allem große Unternehmen an. Die Zusage vom AG zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend. Sie kann bei schlechter Wirtschaftslage nicht gestrichen werden. Es ist jedoch möglich, dass für Neueinsteiger keine Betriebsrente mehr zugesagt wird.
Durch Gehaltsumwandlung kann der AN sich an den Aufwendungen zur BAV beteiligen. Ab dem 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch darauf. Dabei behält der AG Teile des Gehalts ein und legt diese steuervergünstigt an. Die Beitragshöhe und die Sparform wird vom AN bestimmt. Der AN hat mit der neuen Rente erstmals beim Aufbau einer zusätzlichen Eigenvorsorge Anspruch auf staatliche Unterstützung. Gefördert werden alle Pflichtmitglieder und deren Ehepartner.
Es gibt vier verschiedene Modelle: Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage, Unterstützungskasse.

Private Rente

Sie basiert auf der klassischen Rente. Die Höhe der regelmäßigen Zahlungen hängt davon ab, wie lange der Versicherte in die RV einzahlt und wie hoch die eingezahlten Beiträge sind. Da es keinen Todesfallschutz gibt, werden bei einer privaten RV keine Gesundheitsfragen gestellt.
Seit langem bekannt ist die Lebensversicherung. Dabei werden über einen fest definierten Zeitraum Beiträge geleistet, die zum Ablauf der Versicherung plus Dividenden und Zinsen ausgezahlt werden. Sie bildet somit ein Polster für die Rentenzeit. Im Todesfall bekommen die Erben die Versicherung ausgezahlt.

Riesterrente

Sie ist ein staatlicher Zuschuss, welcher die Bevölkerung zur privaten Vorsorge anregen soll. Alle Personen, die die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen RV zahlen, haben Anspruch, auch Eltern während der dreijährigen Kindererziehung. Selbstständige, Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen. Für die Riesterrente kann man mit Rentenversicherungen, Fonds und Bausparplänen sparen. Auch die Betriebsrente wird gefördert, wenn das Geld in eine Direktversicherung, einen Pensionsfond oder eine Pensionskasse eingezahlt wird.
Bei der Riesterrente muss man sich das Geld als Rente auszahlen lassen. Man kann den Vertrag nicht abtreten oder verpfänden.

Arbeitszeitmodelle

Bei der Gestaltung der Arbeitszeit geht man von den Regelungen auf tariflicher Ebene, auf der Ebene der Betriebsvereinbarungen sowie auf der Ebene der individuellen Arbeitsverträge aus. Der Mittelpunkt der Flexibilisierung der Arbeitszeit ist die Verteilung der Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Arbeitsanfall. Die zentralen Fragen dabei sind der Ausgleichszeitraum und die Dispositionsmöglichkeiten.
56 % der Betriebe der deutschen Investitionsindustrie haben flexible Arbeitszeitkonzepte verwirklicht. 35 % haben ein Modell, nach dem Zeitguthaben zum Monatsende abgebaut werden müssen. 33 % praktizieren ein Konzept, das einen Ausgleichszeitraum von einem Jahr vorsieht. Nur 1 % der Betriebe hat ein Ausgleichsmodell auf Basis der Lebensarbeitszeit. Einige Betriebe haben mehrere Modelle parallel laufen. Da in vielen Betrieben die Modelle noch nicht flächendeckend angeboten werden oder sich noch in der Pilotphase befinden, gilt nur in 30 % der Betrieben solch ein Modell für alle Mitarbeiter.
In welchem Umfang in den Betrieben flexible Arbeitszeitmodelle verwirklicht sind, hängt davon ab, ob sie primär ihre Kosten senken wollen, die Qualität ihrer Produkte steigern wollen, ihre Produktpalette erweitern wollten oder durch schnelle und flexible Lieferungen Kunden gewinnen wollen.

Halbtagsarbeit: Sie ist nach wie vor das bekannteste Teilzeitmodell. Die individuelle Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert. Die Lage der Arbeitszeit ist i. d. R. vormittags oder nachmittags an fünf Tagen in der Woche. Voraussetzungen für diese Form sind ein Stellenzuschnitt mit etwa der Hälfte des Arbeitsaufkommens bzw. eine Stellenbesetzung mit zwei Halbtagskräften und eine gut funktionierende Kommunikation und Übergabe. Vorteil für die AN: höheres Konzentrationsvermögen aufgrund der kürzeren Arbeitszeit.

Telearbeit: Mitarbeiter stehen in einem festen Angestelltenverhältnis, erledigen jedoch zumindest einen Teil ihrer Arbeit vom heimischen Arbeitsplatz aus. Dabei nutzen sie Kommunikationsmittel wie Computer, Fax und Telefon. Inhalte, Ziele und Terminvorgaben erfolgen in Absprache mit dem Betrieb oder im Team. Voraussetzung hierfür ist Selbstdisziplin des Mitarbeiters, gute Kommunikationsfähigkeit, ergebnisorientiertes Führen und das Einrichten eines geeigneten Arbeitsplatzes zu Hause. Vorteil für die AN: freie Gestaltung der Arbeitszeit. Nachteil für die AN: mangelnde Einbindung in das Unternehmen.