Außenfinanzierung

Goldene Finanzierungsregeln

Eigenfinanzierung: Die Eigentümer beteiligen sich mit ihrer Kapitaleinlage am Unternehmen und tragen damit auch das Risiko. Bei der Einzelunternehmung ist es nur der Unternehmer selbst, bei der BGB-Gesellschaft sind es alle Gesellschafter, ebenso wie bei der GmbH.

Fremdfinanzierung: ist die Bereitstellung von Geld- und Sachmitteln durch fremde Personen (Gläubiger). Fremdfinanzierung verursacht Ausgaben durch den Kapitaldienst (Zins und Beziehung), die zu Liquiditätsschwierigkeiten führen können, weshalb auf die zeitliche Befristung des überlassenen Fremdkapitals zu achten ist. Die Zinsen können als Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden und vermindern so den zu versteuernden Gewinn.

Mietfinanzierung: Im Rahmen des Leasing werden Miet- oder Pachtverträge abgeschlossen, die Nutzungsrechte von Wirtschaftsgütern (z. B. Maschinen, Telefonanlagen, EDV-Geräte oder KFZ) zum Inhalt haben.

langfristige Bankkredite: werden aufgenommen, wenn zu erwarten ist, dass die zu deren Tilgung notwendigen Mittel erst nach längerer Zeit zur Verfügung stehen. Häufig dienen sie der Anlagenfinanzierung und der Schuldenkonsolidierung, d. h. der Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite. Kredite mit einer Laufzeit von mehr als drei Monate zählen zu den mittel- oder langfristigen Krediten. Langfristige Bankkredite werden aufgenommen mittels Grundschulddarlehen oder Schuldscheindarlehen.

Darlehen: längerfristiger Kredit, der in Form von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gewährt werden kann.
Das besondere Merkmal des Gelddarlehens besteht darin, dass der Schuldner sich festlegen muss, in welcher Höhe und welcher Zeit er tilgen will und dass er über getilgte Beträge nicht mehr verfügen kann.

Nach der Art der Rückzahlung unterscheidet man Fest- und Kündigungsdarlehen, Abzahlungsdarlehen und Annuitätendarlehen.

Festdarlehen: ist in voller Höhe am vereinbarten Fälligkeitstag zurückzuzahlen Kündigungsdarlehen: ist nach Ablauf einer vertraglich festgesetzten Kündigungsfrist zurückzuzahlen.
Abzahlungsdarlehen: der Schuldner zahlt regelmäßig neben den Zinsen gleichbleibende Tilgungsraten. Die Zinsen verringern sich entsprechend der Restschuld.
Annuitätendarlehen: Bei dem Annuitätendarlehen sieht der Tilgungsplan eine jährlich gleichbleibende Annuität vor, die einen jährlich steigenden Tilgungs- und einen jährlich fallenden Zinsanteil umfasst.

kurzfristige Bankkredite: sind eine feste Größe in der Finanzplanung, denn eine Unternehmung muss jederzeit auf unvorhersehbare, kurzfristige Finanzierungsentscheidungen reagieren können. Der kurzfristige Bankkredit dient der Beschaffung liquider Mittel für jeden Unternehmungszweck. Das Geld kann aufgenommen werden mittels Wechselkredit oder Kontokorrentkredit.

Kontokorrentkredit: entspricht dem Dispositionskredit auf geschäftlicher Seite. Die Abwicklung aller eingehenden und ausgehenden Zahlungen wird über dieses Geschäftskonto vorgenommen. Das Konto kann neben zeitweiligem Guthaben auch Schulden aufweisen, z. B. wenn Lohn oder Waren bezahlt werden. Dazu ist es notwendig, ein Kreditlimit zu einem festgelegten Zinssatz mit der Bank zu vereinbaren.

Lieferantenkredite: entstehen durch Gewährung eines Zahlungszieles bei Materiallieferung. Sie bedeuten Kapitalbeschaffung von außen.

Das sollte ein Kreditvertrag enthalten: