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Gesellschaftsunternehmen

Man unterscheidet zwischen

  • Personengesellschaften (die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern persönlich)
  • und

  • Kapitalgesellschaften (die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen)
  • Gründe, die zur Bildung einer Gesellschaft führen können:

    • Erhöhung des Eigenkapitals
    • Ausschaltung der gegenseitigen Konkurrenz
    • Ergänzung der Arbeitskraft und Verteilung der Arbeitslast
    • Verteilung des Unternehmerrisikos oder Begrenzung auf das Gesellschaftsvermögen
    • Erhöhung der Kreditwürdigkeit durch Erweiterung der Haftung
    • steuerliche Vorteile
    • persönliche Gründe (Alter, Krankheit, Erbfall)

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