Gesellschaftsunternehmen
Man unterscheidet zwischen
Personengesellschaften (die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern persönlich)
und
Kapitalgesellschaften (die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen)
Gründe, die zur Bildung einer Gesellschaft führen können:
- Erhöhung des Eigenkapitals
- Ausschaltung der gegenseitigen Konkurrenz
- Ergänzung der Arbeitskraft und Verteilung der Arbeitslast
- Verteilung des Unternehmerrisikos oder Begrenzung auf das Gesellschaftsvermögen
- Erhöhung der Kreditwürdigkeit durch Erweiterung der Haftung
- steuerliche Vorteile
- persönliche Gründe (Alter, Krankheit, Erbfall)
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