Gesellschaftsunternehmen

Man unterscheidet zwischen

  • Personengesellschaften (die Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern persönlich)
  • und

  • Kapitalgesellschaften (die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen)
  • Gründe, die zur Bildung einer Gesellschaft führen können: