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Organe

Das Europäische Parlament

  • 626 Abgeordnete
  • Abgeordnete schließen sich in übernationalen Fraktionen zusammen
  • allgemeine und direkte Wahlen alle 5 Jahre
  • Tagungen in Straßburg und Brüssel
  • demokratische Vertretung der EU-Bürger
  • entscheidet über europäische Gesetze (Empfehlungen, Richtlinien, Verordnungen)
  • entscheidet über gemeinschaftliche Haushaltsmittel
  • entscheidet über Beitritte
  • entscheidet über Einsetzen einer neuen Kommission
  • übt demokratische Kontrolle über die Kommission aus
  • übt politische Kontrolle über sämtliche Institutionen aus (Rat)
  • hat zu wenig Kompetenzen (Demokratiedefizit)

Der Ministerrat

  • jedes Land entsendet den jeweiligen Fachminister
  • Vorsitz wechselt halbjährlich
  • Tagungen in Brüssel und Luxemburg
  • erlässt Gesetze (Empfehlungen, Richtlinien, Verordnungen)
  • ist den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet
  • kann nur über von der Kommission vorgelegte Vorschläge beschließen
  • entscheidet mit Mehrheitsbeschlüssen
  • wird durch europäisches Parlament kontrolliert
  • Legislativorgan

Der europäische Rat

  • besteht aus den 15 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und Präsident der Kommission
  • existiert seit 1975
  • tagt mindestens 2 mal pro Jahr, im Land, welches Ministerratspräsident stellt
  • höchstes Entscheidungsgremium
  • legt politische Ziele der EU fest
  • koordiniert Aktivitäten innerhalb der EU mit Integrationsvorgängen außerhalb

Die europäische Kommission

  • 20 Mitglieder (große Länder: 2 Vertreter, kleine Länder: 1 Vertreter)
  • Amtszeit: 5 Jahre
  • Exekutivorgan
  • Kontrollorgan
  • unabhängig
  • vertritt das Allgemeininteresse der EU
  • Präsident und Mitglieder werden von den Mitgliedsstaaten mit Zustimmung des EP ernannt
  • schlägt Gesetzestexte vor, die Parlament und Rat unterbreitet werden
  • sorgt für Ausführung der Gesetze, des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden
  • überwacht Verstöße gegen EU-Recht
  • sorgt mit Gerichtshof für Befolgung des Gemeinschaftsrechts
  • handelt internationale Übereinkommen aus

Der Gerichtshof

  • besteht aus 15 Richtern und 8 Generalanwälten
  • werden für 6 Jahre ernannt
  • Sitz: Luxemburg
  • oberste Gericht
  • sorgt für Einhaltung, Durchsetzung und einheitliche Auslegung des Rechts
  • trug zur Entwicklung einer Rechtsgemeinschaft bei
  • schafft Europarecht
  • entscheidet über Streitigkeiten

Geschichte der EU (kurzgefasst)

  • 1948: Wirtschaftlicher Wideraufbau (OECD), 50 westeuropäische Staaten
  • 1951: Gründung der EGKS (Montanunion), F, D, I, B, NL, LUX
  • 1955: Pariser Verträge (Deutschlandverträge, Bundeswehr, Eintritt BRD in NATO), westeuropäische Staaten, Kanada und USA
  • 1957: Gründung der EWG und EURATOM, für Konkurrenzfähigkeit, Zollunion, gemeinsame Agrarpolitik, EGKS-Länder
  • 1962: europäischer Agrarfonds nimmt Arbeit auf
  • 1967: Entstehung des EG aus EGKS, EWG und EURATOM
  • 1968: Gründung der Zollunion
  • 1970: Gründung des EWS
  • 1973: Norderweiterung (GB, DK, IRL)
  • 1979: Inkrafttreten des EWS; 1. Direktwahl des Europaparlaments
  • 1981: Beitritt Griechenlands
  • 1986: Beitritt Spaniens und Portugals; EEA (Reform der römischen Verträge, Kompetenzerweiterung, Vertiefung der Integration, Binnenmarkt bis Ende 1992)
  • 1990: Schengener Abkommen (Abschaffung der Personenkontrollen ab 1995)
  • 1992: Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags
  • 1993: Gründung der EU, Beginn des Binnenmarktes
  • 1994: Zusammenarbeit EU und EFTA im Europäischen Wirtschaftsraum
  • 1995: Norderweiterung (AU, FIN, S)
  • 1996: EU, Norwegen, und Island bilden Schengener Raum
  • 1997: Amsterdamer Vertrag

Ziele der EU

  • Expansion (quantitative Erweiterung): immer mehr Mitglieder, fehlt noch: Osteuropa
  • Integration (qualitative Vertiefung): Währung, Binnenmarkt, usw., fehlt noch: Steuer- und Finanzpolitik, Verteidigungspolitik, Sozialpolitik

Erweiterung 2004: Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Begriffe

Konföderation: lockere Kooperation von mehreren Staaten, die ihre Souveränität behalten, Staaten können unabhängig von einander handeln
Föderation: Zusammenschluss (Bündnis) von einzelnen Staaten, die ihre Souveränität nicht behalten, "Bundesrecht bricht Landesrecht"
Zentralstaat: keine Existenz von einzelnen Staaten mehr, es gibt nur eine Bundesregierung, gleiche Rechtsordnung, einheitlich organisierte Staatsorgane
Marktordnung / Verordnung: unmittelbar geltendes Gesetz
Richtlinien: gibt Zeitraum für nationale Gesetze vor, ist eine verbindliche Norm
Empfehlung: muss nicht zwingend befolgt werden
Zollunion: gemeinsame Außenzölle, gerechte Verteilung der Einnahmen
Binnenmarkt: Vereinheitlichung von Gesetzen und Normen, freier Transport von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital
Einnahmeposten der EU: BSP-Eigenmittel, MwSt., Zölle
Ausgabeposten der EU: Agrarpolitik, Struktur- und Regionalpolitik, Außenbeziehungen
Subsidiaritätsprinzip: Entscheidungen sollen auf niedrigster Ebene gefällt werden, Dezentralisierung

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